Gastaufnahmebedingungen / Stornobedingungen in Todtnauberg

Für alle Vereinbahrungen zwischen Gast und Vermieter, ob mündlich oder schriftlich getroffen, gelten die "Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmbedingungen".

Grundsätzlich verpflichten die Gastaufnahmebedingungen beide Vertragspartner auf Erfüllung.

Der Gast ist hierbei verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe. Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung sind dies 90%.

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