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Gastaufnahmevetrag / Stornobedingungen in Todtnau
Grundsätzlich verpflichtet der Gastaufnahmevertrag beide Vertragspartner auf Erfüllung. Der Gast ist hierbei verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. |

